Eine Beschwerde ist die persönliche kritische Äußerung eines betroffenen Kindes, Jugendlichen oder seiner Personensorgeberechtigten, die insbesondere das Verhalten der Mitarbeiter bzw. der Kinder und Jugendlichen, das Leben in der Einrichtung oder die Entscheidungen des Leistungsträgers betreffen.
Wir wollen die Hilfe gemeinsam mit den zu betreuenden jungen Menschen und ihren Angehörigen gestalten. Zusammen treffen wir Absprachen und beteiligen sie an Entscheidungsprozessen. Manchmal kann es aber auch zu Missverständnissen oder Konflikten kommen. Wir möchten alle darin bestärken, dies anzusprechen und so gemeinsam eine Lösung zu finden. Die von uns betreuten jungen Menschen und ihre Angehörigen haben ein Recht darauf sich zu beschweren.
Beschwerden können auf unterschiedlichen Wegen geäußert werden. So ist die persönliche Ansprache der pädagogischen Mitarbeiter in der jeweiligen Wohngruppe häufig die erste Anlaufstelle. Ansprechpartner können auch die Mitarbeitenden oder Vormünder des Jugendamtes sein und ggf. Mitarbeitende des Landesjugendamtes.
Als weitere Ansprechpartnerin wurde die Stelle der Partizipationsbeauftragte im Johannesstift installiert. Über verschiedene Wege haben die jungen Menschen und ihre Angehörigen hier die Möglichkeit sich zu beschweren. Unterstützt wird die Partizipationsbeauftragte hier von einem männlichen Kollegen, der im Gruppendienst tätig ist.
Die Partizipationsbeauftragte berät die Beschwerde mit dem Beschwerdegeber und es werden gemeinsam Lösungswege gesucht. Sollte aufgrund einer Beschwerde ein Schutzbedarf deutlich werden, so wird der Schutz über diesen Weg fest zugesichert!